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Prüfung in der Medizintechnik

Warum werden Prüfungen an medizintechnischen Geräten durchgeführt?

Betreiber von Medizinprodukten sind nach Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) dazu verpflichtet, medizintechnische Geräte regelmäßig zu kontrollieren.

Regelmäßige Prüfungen stellen sicher, dass Geräte stets den aktuellen Sicherheits- und Qualitätsstandards entsprechen und potenzielle Risiken rechtzeitig erkannt werden.

Wir helfen Ihnen dabei, die Sicherheit Ihrer Patienten und Angestellten zu gewährleisten und liefern klare Aussagen zum Zustand Ihrer medizintechnischen Geräte. Damit erfüllen Sie Ihre Pflichten gegenüber dem Gesetzgeber. Ihr Vorteil: Als neutrale Prüfer sind wir frei von Interessenkonflikten. Für uns steht einzig und allein die Sicherheit Ihrer Bewohner, Patienten und Angestellten im Vordergrund.

Einhaltung aktueller Standards

Die Medizintechnik entwickelt sich ständig weiter, ebenso wie die Sicherheits- und Qualitätsstandards. Unsere Prüfungen stellen sicher, dass Ihre Geräte nicht nur funktionieren, sondern auch den aktuellen Vorgaben der Gesetzgeber entsprechen.

Frühzeitige Erkennung und Prävention

Ein zentrales Ziel unserer Prüfungen ist es, potenzielle Risiken oder Schwachstellen frühzeitig zu identifizieren. So können Probleme vermieden werden, bevor sie entstehen.

Pflegeroutinen sicherstellen

Sichere und funktionierende Medizintechnik gewährleistet einen reibungslosen Pflegeablauf in Altenheimen und Einrichtungen für beeinträchtigte Mitmenschen.

Gesundheit schützen

Defekte Pflegebetten, Lifter und Hubwannen können hohes Gefahrenpotential darstellen. Sichere Medizintechnik schützt die Gesundheit der Bewohner und des Pflegepersonals.

Unser Ansatz bei Prüfungen an medizintechnischen Geräten

Unser geschultes Team führt sorgfältige Überprüfungen an Ihren Medizinprodukten durch. Dabei nutzen wir moderne Messtechnik und prüfen nach MP BetreibV und den jeweils gültigen Vorschriften alle relevanten Bauteile. Jede durchgeführte Prüfung wird detailliert dokumentiert, es werden Bestandslisten angelegt und aktualisiert, Mängellisten erstellt und auf Wunsch ein Angebot für die Beseitigung der Mängel erstellt.

Im Gespräch mit Ihren Haustechnikern werden wir über die Probleme an den Geräten sprechen und Strategien entwickeln, diese zu beseitigen, bzw. in der Zukunft zu vermeiden. Die allermeisten Fehlerquellen sind „handgemacht“ und vermeidbar.

Unsere Expertise im Bereich Medizintechnik-Prüfungen

Firma Brachwitz ist seit fast 20 Jahren im Bereich Pflegebetten, Lifter und Hubwannen tätig.

Wir haben im Laufe der Jahre viele Produkte „kommen und gehen“ gesehen und wissen, worauf es ankommt.  Unsere Techniker sind Elektrofachkräfte und haben bei den Herstellern der Medizinprodukte viele Schulungen besucht.

In internen Weiterbildungen werden die Kollegen regelmäßig für die Schwachstellen an den Geräten sensibilisiert. Erfahrungen aus den Herstellerschulungen werden dabei innerhalb des Teams an die anderen Kollegen weitergegeben.

Wir arbeiten seit langem mit renommierten Herstellern zusammen und haben zu diesen den direkten Draht.

AKS
Arjo
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Burmeier
Dewert
FMB Care
Hermann Bock
Hillrom
Horcher
J böhm
LIKO
Linak
Logo_-_Stiegelmeyer_-_RGB
Tente
Molift
TransporehaMed
Völker
WiBo

Referenzen

Wir sind in über 120 Pflegeeinrichtungen in Berlin / Brandenburg unterwegs.

Für viele unserer Kunden sind wir seit langer Zeit verlässlicher Partner.

Unsere Partner schätzen unsere Schnelligkeit bei der Auftragsbearbeitung, die Freundlichkeit und Kompetenz unserer Mitarbeiter im Innen-und Außendienst und unser faires Preis-Leistungs-Verhältnis.

Volkssolidarität
VIVATAS
Vivantes
Verbund Lichtenberger Seniorenheime
Stephanus Stiftung
Sozialstiftung Köpenick
Seniorenzentrum Bethel
Seniorenstiftung PBerg
Seniorenstift St
RBO
Pflegewerk
Pflege Wohnzentrum
Paritätisches Seniorenwohnen
Oberlinhaus
Nova Vita
Mana Senioren Service
Johanniter
Gesundheitszentrum Teltow
Evangelisches Johannesstift
Domino World
Domicil Seniorenpflege
Caritas
BWS
Berliner Stadtmission
AWO
ASB
Alpenland
Alexianer
Albert SChweitzer

Fragen & Antworten

Sicherheitstechnische Prüfungen sind der Grundpfeiler für jede rechtssichere Dokumentation und der Sicherheit der Patienten und Anwender.

Medizinprodukte müssen geprüft werden, um sicherzustellen, dass sie den geltenden Bestimmungen entsprechen und sicher für den Einsatz am Menschen sind. Die Prüfung von Medizinprodukten umfasst eine Vielzahl von Aspekten, einschließlich der elektrischen Sicherheit, der Funktionsprüfung, der Überwachungs-, Sicherheits-, Anzeige- und Meldeeinrichtungen sowie der Prüfung sicherheitsrelevanter Ausgangsparameter.
In der MPBetreibV (Medizinproduktebetreiberverordnung) im §11 steht: §11 Sicherheitstechnische Kontrollen (1) Der Betreiber hat für die in der Anlage 1 aufgeführten Medizinprodukte sicherheitstechnische Kontrollen nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik und nach Satz 2 oder Satz 3 durchzuführen oder durchführen zu lassen. Er hat für die sicherheitstechnischen Kontrollen solche Fristen vorzusehen, dass entsprechende Mängel, mit denen aufgrund der Erfahrung gerechnet werden muss, rechtzeitig festgestellt werden können. Die sicherheitstechnischen Kontrollen sind jedoch spätestens alle zwei Jahre mit Ablauf des Monats durchzuführen, in dem die Inbetriebnahme des Medizinproduktes erfolgte oder die letzte sicherheitstechnische Kontrolle durchgeführt wurde. Die sicherheitstechnischen Kontrollen schließen die Messfunktionen ein. MPBetreibV.pdf (gesetze-im-internet.de)

Eine STK ist eine sicherheitstechnische Kontrolle. Sie ist eine periodische Sicherheitsüberprüfung, die für Betreiber von Medizinprodukten vorgeschrieben ist.

Diese Kontrolle muss entweder in dem Zeitraum, in dem ein Medizinprodukt erfahrungsgemäß Verschleiß zu zeigen droht, nach den Angaben die der Hersteller in den Betriebsanweisungen für das jeweilige Produkt vorgibt oder spätestens nach zwei Jahren durchgeführt werden (beginnend mit dem Ablauf des Monats, indem das jeweilige Medizinprodukt in Betrieb genommen wurde).

Die MTK dient dazu, die ordnungsgemäße Funktionsweise und Messgenauigkeit von Medizinprodukten zu sichern.  Relevante Medizinprodukte sind dabei all jene Produkte, die beispielsweise der Messung von Körperfunktionen dienen oder im Rahmen von Therapie oder Diagnostik auf den Körper einwirken.

Um herauszufinden, welche Medizingeräte unter die Prüfpflicht von STK und MTK fallen, müssen die entsprechenden Paragraphen 11 und 14 der MPBetreibV und die dazugehörigen Anlagen 1 und 2 zu Rate gezogen werden.

Wer die Sicherheitstechnische Kontrolle oder die Messtechnische Kontrolle durchführen darf, ist per Gesetz genau geregelt. So dürfen mit der STK und für die MTK ausschließlich Personen beauftragt werden, die den Anforderungen des Paragraphen 5 der MPBetreibV entsprechen. Für die MTK ist zusätzlich eine Überprüfung durch eine für das Messwesen zuständige Behörde zulässig. 

Folgende Punkte sind Grundvoraussetzung für die legale Durchführung Messtechnischer und Sicherheitstechnischer Kontrollen: 

  • Aktuelle Kenntnisse auf Grund einer geeigneten Ausbildung oder einer einschlägigen beruflichen Tätigkeit 
  • Freiheit von Weisungen, die die fachliche Beurteilung betreffen
  • Besitz der Mittel wie Geräte, Räumlichkeiten und Mess- und Prüfeinrichtungen, die für die ordnungsgemäße Durchführung der jeweiligen Kontrolle erforderlich sind

... in Arbeit ...

Aktuell arbeiten wir mit Hochdruck an der Fertigstellung unseres Kundenbereichs und der Shop-Seite. Unser Team setzt alles daran, Ihnen eine nahtlose und intuitive Nutzungserfahrung zu bieten.