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Service

Diesen Service für Kleingüteraufzüge bieten wir an

Speise- und Kleingüteraufzüge können in den verschiedensten Bereichen eingesetzt werden, um Waren und Speisen schnell und unkompliziert zu transportieren. In Küchen, Kitas oder Hotels sind sie aus dem Alltagsgeschäft nicht mehr wegzudenken. Wie alle technischen Anlagen erfordern auch sie regelmäßige Überprüfungen, um sicherzustellen, dass sie effizient, sicher und nach den geltenden Normen und Vorschriften funktionieren. Durch regelmäßige Prüfungen werden potenzielle Schwachstellen frühzeitig erkannt, was nicht nur für die Sicherheit, sondern auch für die Wirtschaftlichkeit und Langlebigkeit des Aufzugs sorgt.

Ein defekter Kleingüteraufzug kann den reibungslosen Betriebsablauf erheblich stören, die Ausfallzeit eines solchen Aufzugs kostet nicht nur Zeit, sondern oft auch Geld. Daher sind schnelle Reparaturen unerlässlich, um längere Ausfallzeiten zu verhindern. 

Bei der Wartung durch einen qualifizierten Fachbetrieb wird die Betriebssicherheit und Wirtschaftlichkeit Ihrer Anlage sichergestellt. Die Komponenten Ihres Aufzuges werden dabei überprüft, gepflegt und bei Bedarf repariert. 

Prüfung

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Wartung

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Reparatur

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... wenn eine Reparatur nicht mehr möglich ist

Referenzen

Wir betreuen über 400 Anlagen in Berlin und sind dabei unseren Kunden immer ein verlässlicher Ansprechpartner. 

Fragen & Antworten

Kleingüteraufzüge befördern Güter mit Traglasten von 100 kg bis 300 kg bis zu 20 Meter hoch. Die Kabinenabmessungen können nach Ihren Bedürfnissen von 500 x 500 x 800 mm (B x T x H) bis 1000 x 1000 x 1200 mm gewählt werden.

Speisenaufzüge können in den Abmessungen von 400x400x600mm (BxTxH) bis 1000x1000x1200mm gewählt werden. Diese werden mit einer Traglast ab 50kg bis 300kg gefertigt. Der Einbau von Gastronorm Einsätzen ist möglich.

Es gilt die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV): Diese Verordnung betrifft Aufzüge als Arbeitsmittel und verschärft die Vorschriften für Betreiber. Sie legt fest, dass Anlagen strenger geprüft werden müssen und Modernisierungen zur Pflicht werden. Die Betreiber haben Verantwortlichkeiten in Bezug auf Gefährdungsbeurteilungen, Inaugenscheinnahme und Durchführung der notwendigen Prüfungen.

Kleingüteraufzüge unterliegen nicht den überwachungsbedürftigen Anlagen, die gemäß der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) regelmäßig geprüft werden müssen. Jedoch sind sie in der Regel Arbeitsmittel und daher als solche prüfpflichtig.

Arbeitsmittel müssen regelmäßig geprüft werden, um sicherheitswidrige Zustände rechtzeitig zu erkennen und einen sicheren Betrieb zu gewährleisten. Diese Prüfungen sind gemäß der Betriebssicherheitsverordnung verpflichtend

Unter Berücksichtigung der Gefährdungsbeurteilung, den Erfahrungen im Betrieb und den Herstellerangaben sind die Art, der Umfang und die Fristen für die Prüfung zu ermitteln.

Die Prüfung von Arbeitsmitteln ist eine wichtige Maßnahme zur Gewährleistung der Sicherheit am Arbeitsplatz.

Die Ergebnisse der Prüfungen müssen dokumentiert werden und sollten mindestens bis zur nächsten Prüfung aufbewahrt werden.

Die regelmäßige Prüfung von Arbeitsmitteln erfolgt durch “zur Prüfung befähigte Personen”. Diese Fachleute verfügen über die notwendigen Kenntnisse und Erfahrungen, um die Sicherheit der Arbeitsmittel zu überprüfen. Die Prüfung kann eine Sichtkontrolle, eine Funktionskontrolle oder eine technische Prüfung umfassen.

Die Prüffrequenz für Kleingüteraufzüge hängt von verschiedenen Faktoren ab, einschließlich der Nutzungshäufigkeit, der Betriebsbedingungen und der Herstellerempfehlungen. Hier sind einige allgemeine Richtlinien:

  1. Erstprüfung: Nach der Erstinstallation oder wesentlichen Änderungen an einem Kleingüteraufzug muss eine Erstprüfung durchgeführt werden. Diese Prüfung stellt sicher, dass der Aufzug den geltenden Sicherheitsstandards entspricht.
  2. Wiederkehrende Prüfungen: Nach der Erstprüfung müssen regelmäßige wiederkehrende Prüfungen durchgeführt werden. Die genaue Häufigkeit hängt von den örtlichen Vorschriften und den Herstellerangaben ab. In der Regel sind folgende Intervalle üblich:
    • Jährliche Prüfung: Viele Kleingüteraufzüge müssen einmal pro Jahr geprüft werden.
    • Halbjährliche Prüfung: In einigen Fällen kann eine halbjährliche Prüfung erforderlich sein, insbesondere wenn der Aufzug häufig genutzt wird.
  3. Sicherheitsüberprüfungen: Zusätzlich zu den regelmäßigen Prüfungen sollten Sicherheitsüberprüfungen durchgeführt werden, um sicherzustellen, dass der Aufzug sicher und funktionsfähig ist. Dies kann auch vor der Inbetriebnahme nach Wartungsarbeiten oder Störungen erfolgen.

Dokumentation: Alle Prüfungen müssen ordnungsgemäß dokumentiert werden. Das Prüfbuch oder die Prüfdokumentation sollte alle relevanten Informationen enthalten, einschließlich der Prüfdaten, der durchgeführten Maßnahmen und der Ergebnisse.

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Aktuell arbeiten wir mit Hochdruck an der Fertigstellung unseres Kundenbereichs und der Shop-Seite. Unser Team setzt alles daran, Ihnen eine nahtlose und intuitive Nutzungserfahrung zu bieten.